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Gästehaus Grothe

allgemeine Mietbedingungen


1. Vertragsabschluss
Grundlage für die Gültigkeit des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist die Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages durch den Gast innerhalb der genannten Frist sowie der ordnungsgemäße Eingang der vereinbarten Zahlung.
Der Vertrag schließt alle im Angebot aufgeführten Personen und Leistungen ein. Für deren vertragliche Verpflichtungen hat der Vertragspartner einzustehen. Jede Änderung des Angebotes erfordert eine schriftliche Bestätigung beider Seiten innerhalb von 10 Tagen. Die Weitervermietung durch den Gast ist verboten.

2. Zahlung
Der Reisepreis ist, entsprechend dem Zahlungsplan dieser Buchungsbestätigung, zu entrichten. Die ortsübliche Kurtaxe, entsprechend in der von der Kurverwaltung festgelegten Höhe, ist bei der Anreise direkt vor Ort zu zahlen.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem beidseitig unterschriftlich anerkannten Mietvertrag. Nebenabreden die über den vertraglich abgestimmten Rahmen hinaus getroffen werden, erfordern der Schriftform.

4. An- / Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Anreise wird die gebuchte bzw. reservierte Unterkunft bis spätestens 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, ist dies bei der Reservierung ausdrücklich zu vereinbaren, andernfalls verfällt der Leistungsanspruch und die gebuchte bzw. reservierte Unterkunft kann anderweitig vergeben werden.

5. Rücktritt des Gastes
Der Gastgeber räumt dem Gast jeder Zeit ein gültiges Reiserücktrittsrecht ein. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. In jedem Fall wird dem Gast ein Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
Im Falle des Rücktritts hat der Gast Schadenersatz gegenüber dem Gastgeber zu leisten und der Gastgeber erhebt somit Anspruch auf Stornierungsgebühren, wenn nichts anderes mit dem Gast vereinbart wurde:
- vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt mit 50% des vereinbarten Reisepreises
- Reiserücktritt 14 Tage oder weniger Tage vor Anreise oder Nichtanreise mit 90% des vereinbarten Reisespreises
- vorzeitige Abreise mit 100% des vereinbarten Reisespreises.

6. Rücktritt des Gastgebers
Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies liegt insbesondere vor, wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Beispiele: Kriege, Naturkatastrophen, Verkehrs-störungen, Arbeitskämpfe, Epidemien, Pandemien, infektiöse Krankheiten;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
- der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
Der Gastgeber setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die ihm überlassene Einrichtung der Unterkunft sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Gast hat Schäden zu erstatten, die durch seine Handlungen an der Einrichtung während seines Aufenthaltes entstehen. Hier wird eine Entschädigungsleistung an den Gastgeber fällig. Dies trifft auch zu, wenn bei der Endreinigung erhöhte Aufwendungen nötig werden, die durch den Gast verursacht wurden. Der Gast hat Schäden oder Mängel in der ihm überlassenen Unterkunft umgehend dem Gastgeber anzuzeigen. Der Schlüssel zur Ferienwohnung ist Bestandteil einer Gesamtschließanlage. Bei Verlust des Schlüssels muss die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden. Für diese erheblichen Kosten übernimmt der Gast die persönliche Haftung.

8. Haftung
Der Gastgeber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftungsansprüche gegenüber dem Gastgeber verlieren ihren Anspruch, wenn sie nicht binnen 4 Wochen geltend gemacht werden.
Durch die Bereitstellung eines PKW-Stellplatzes sowie einer Unterstellmöglichkeit für Fahrräder kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentum des Gastes auf dem Grundstück des Gastgebers haftet der Gastgeber nicht.